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Anbauvereine verbieten, gibt es keine anderen Probleme?

Anbauvereine im Visier

In den letzten Wochen sorgt eine Nachricht für Aufsehen: Cannabis Social Clubs (CSCs) dürfen keine Werbung mehr schalten oder öffentlich für sich werben. Doch was steckt eigentlich hinter diesem Verbot, warum wurde es verhängt und welche Konsequenzen hat es für die Anbauvereine und ihre Mitglieder?

Was ist ein Canna Social Club (CSC)?

Ein Cannabis Social Club ist eine Vereinigung von Erwachsenen, die sich zur gemeinschaftlichen Kultivierung und zum sicheren Konsum von Cannabis zusammenschließen. Ziel ist es, den Zugang zu Cannabis zu regulieren, den Konsum zu entkriminalisieren und den Jugendschutz zu gewährleisten. CSCs sind in Deutschland in der Regel nur unter strengen Auflagen erlaubt und operieren in einem rechtlich komplexen Umfeld.

Warum wurde das Werbeverbot verhängt?

Das Verbot wurde von den zuständigen Behörden, wie zum Beispiel der Bundes- oder Landesbehörde, ausgesprochen. Die Gründe dafür sind unter anderem:

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz: Das Gesetz untersagt grundsätzlich die öffentliche Werbung für Betäubungsmittel, was auch auf Cannabis Social Clubs zutrifft.

Verhinderung der Verbreitung von Betäubungsmitteln: Die Behörden möchten den Zugang zu Cannabis kontrollieren und Jugendschutz sicherstellen, weshalb jegliche öffentliche Werbung eingeschränkt wird.

Schutz der öffentlichen Ordnung: Das Verbot soll verhindern, dass CSCs durch Werbung den Eindruck erwecken, Cannabis sei legal oder risikofrei.

Das besondere Augenmerk: Das Verbot im Zusammenhang mit Cannabis Social Clubs Anbauvereine

Kein öffentliches Werben für Cannabis Social Clubs: Das Verbot erstreckt sich auf jegliche Form der öffentlichen Werbung, wie Plakate, Flyer, Social Media Posts oder Veranstaltungen. Ziel ist es, die Verbreitung von Cannabis zu erschweren und den Jugendschutz zu gewährleisten.Private Diskussionen sind erlaubt: Innerhalb des Clubs oder bei privaten Treffen dürfen Mitglieder über Cannabis sprechen, allerdings ohne öffentliche Bewerbung.

Was bedeutet das für die Clubs und ihre Mitglieder?

Das Verbot hat folgende unmittelbare Auswirkungen:

  • Eingeschränkte Öffentlichkeitsarbeit: Anbauvereine dürfen keine Werbematerialien mehr verteilen, keine Anzeigen schalten und keine Veranstaltungen öffentlich bewerben.
  • Reputationsrisiko: Das Verbot kann das Ansehen des Clubs in der Öffentlichkeit beeinträchtigen.
  • Mitglieder und Unterstützer: Mitglieder sind aufgerufen, den Club nicht öffentlich zu bewerben, sondern sich auf private und legale Wege der Unterstützung zu konzentrieren.

Was sind die nächsten Schritte?

Clubs haben die Möglichkeit, gegen das Verbot Widerspruch einzulegen oder es gerichtlich anzufechten. Zudem wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Verbots vorliegen, beispielsweise durch Nachweis der legalen Rahmenbedingungen.

Fazit

Das Verbot, dass Cannabis Social Clubs keine Werbung mehr schalten dürfen, basiert auf gesetzlichen Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes und weiterer rechtlicher Regelungen zum Jugendschutz und zur öffentlichen Ordnung. Für die Clubs bedeutet es eine Herausforderung, ihre Aktivitäten sichtbar zu halten und Mitglieder sowie Unterstützer zu gewinnen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtliche Lage entwickelt und ob die Clubs in der Lage sind, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Ihre Meinung zählt! Haben Sie Erfahrungen mit Cannabis Social Clubs oder kennen kreative Wege, um die Zielgruppe dennoch zu erreichen? Hinterlassen Sie einen Kommentar!

Alternativen zur rechtssicheren Ansprache bei Werbeverboten

Obwohl öffentliche Werbung eingeschränkt ist, gibt es legale Strategien, um die Mitglieder und Interessierten zu erreichen:

1. Private Veranstaltungen und Treffen

Beschreibung: Organisation von geschlossenen, nur auf Einladung zugänglichen Treffen.
Vorteile: Keine öffentliche Bewerbung, rechtlich unproblematisch, vertrauensvolle Atmosphäre.

2. Teilnahme an Fachmessen und Events für Erwachsene

Beschreibung: Präsenz bei Veranstaltungen, die nur für Volljährige zugelassen sind, z.B. spezielle Messen für Konsumenten oder Fachveranstaltungen.
Vorteile: Direkter Kontakt, gezielte Ansprache, keine klassische Werbung im öffentlichen Raum.

3. Digitale Kommunikation im geschützten Rahmen

Beschreibung: Nutzung privater Gruppen, verschlüsselter Kanäle oder geschlossener Foren, um Informationen nur an Mitglieder weiterzugeben.
Vorteile: Rechtssicher, vertraulich, keine öffentliche Werbung.

4. Mundpropaganda und persönliche Empfehlungen

Beschreibung: Mitglieder informieren Freunde und Bekannte persönlich, ohne öffentlich zu werben.
Vorteile: Vertrauensvolle Weitergabe, keine gesetzlichen Grenzen.

5. Mitgliedschaftsmodelle und persönliche Einladungen

Beschreibung: Mitglieder werben neue Interessenten persönlich, ohne öffentliche Anzeigen oder Kampagnen.
Vorteile: Rechtlich unbedenklich, persönliche Nähe.

Was ist erlaubt und was nicht?

  • Private Treffen und geschlossene Veranstaltungen sind grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht öffentlich beworben werden.
  • Öffentliche Werbung (Plakate, Flyer, Social Media, Events in der Öffentlichkeit) ist verboten, wenn sie gegen das Werbeverbot verstößt.
  • Online-Informationen über die Clubs dürfen nur an Volljährige gerichtet sein und nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.

Zusammenfassung

Auch bei einem Verbot öffentlicher Werbung können Cannabis Social Clubs weiterhin effektiv und legal kommunizieren. Private Treffen, Fachmessen, geschlossene Online-Gruppen und persönliche Empfehlungen bieten Möglichkeiten, die Community zu informieren und zu stärken, ohne gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen.

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